Zum Schutz der Allgemeinheit werden die Anwälte von arteJURIS ab Montag, den 16.03.2020 keine Mandanten in den Räumlichkeiten der Kanzlei empfangen.
Darüber hinaus hat die Justizministerin die Schließung der Gerichte am Montag, den 16.03.2020 beschlossen. Davon werden nur die wesentlichsten Rechtssachen ausgenommen (Freiheitsprozesse in Strafsachen, dringende Massnahmen zu Schutz von Kindern und Jugendlichen, Eilverfahren in Zivilsachen…).
Sie können Sich telefonisch oder per email an Ihre.n AnwältIn wenden (s. “Kontakt”), um mit ihm/ihr die Modalitäten für das weitere Vorgehen in Ihrer Sache zu besprechen.
Wie freuen uns darauf, Sie bald wieder in unseren Räumlichkeiten persönlich begrüßen zu dürfen. Bis dahein, passen Sie gut auf Sich und Ihre Angehörigen auf!
Entsprechend unseren berufsrechtlichen Prinzipien vereinbaren wir die Höhe unserer Honorare mit unseren Mandanten und Mandantinnen unter Berücksichtigung von Art und Schwierigkeit der Angelegenheit, den in Rede stehenden wirtschaftlichen Interessen, dem Grad der Spezialisierung des tätig werdenden Anwalts wie der wirtschaftlichen Situation des Mandanten.
Nicht nur aus berufsrechtlichen Gründen sondern auch aus Gründen der Transparenz unterbreiten wir unsere Honorarvorschläge regelmäßig schriftlich.
Je nach Art der Angelegenheit, die Sie uns übertragen möchten, schlagen wir Ihnen eine Honorarvereinbarung vor, entweder nach Zeitaufwand , wobei sich der Stundensatz an der jeweiligen Art der Leistung orientiert, oder auch eine Pauschalvereinbarung auf der Grundlage eines im Voraus vereinbarten Leistungsumfangs. Daneben kann zusätzlich auch ein erfolgsbezogener Honoraranteil vereinbart werden, wobei Höhe und Fälligkeit von der hierzu getroffenen Vereinbarung abhängen.
Unabhängig der vereinbarten Honorargestaltung verpflichten wir uns, Sie im Rahmen jeder Etappe unserer Tätigkeit klar, präzise und verständlich über Umfang und Berechnung unserer Leistungen zu informieren.
Soweit es die Tätigkeit von Stefan Stade als deutschem Rechtsanwalt in Deutschland angeht, insbesondere auch vor den dortigen Gerichten, richtet sich seine Vergütung nach einer insoweit zwingend anzuwendenden Vergütungsordnung, über die er zu gegebener Zeit gerne Auskunft gibt.